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Wie viel Prozent Ihres Stroms kommen aus welcher Quelle?

Stromkennzeichnung gemäß § 42  Energiewirtschaftsgesetz. Stand der Informationen: 05.10.2023 (Stromkennzeichnung für das Jahr 2022)

Unternehmensverkaufsmix

CO2-Emissionen g/kWh: 0
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0000

 

Gesamtenergieträgermix des Unternehmens

CO2-Emissionen g/kWh: 0
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0000

 

Bundesmix Deutschland

CO2-Emissionen g/kWh: 377
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0002

 

Alle Angaben in %.

 Kernenergie
 Kohle
 Erdgas
 Sonstige fossile Energieträger
 Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen - nicht finanziert aus der EEG-Umlage
 Erneuerbare Energien - finanziert aus der EEG-Umlage
 Mieterstrom - finanziert aus der EEG-Umlage

Herkunftsländer der Herkunftsnachweise

LandAnteil
Finnland35,4%
Deutschland11,0%
Italien53,6%
Allgemeine Hinweise gemäß § 41 EnWG

Alle allgemeinen Informationen zu Ihrem Vertrag gemäß § 41 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden Sie hier.

Hinweis

In den nach EEG geförderten erneuerbaren Energien sind nicht erneuerbare Mengen aus EEG-geförderter Stromerzeugung aus Grubengas enthalten!