Rechtliches
Wichtig! Bitte fügen Sie dem Antrag einen geeigneten Nachweis (z. B. die Rechnung) bei.
Die Auszahlung der vollständigen Förderung ist daran gebunden, dass der Kunde ab dem Zeitpunkt der Auszahlung für 24 Monate bei einer Förderung für Stromkunden (s.o.) Strom bzw. bei einer Förderung für Gaskunden (s.o.) Erdgas von den Stadtwerken Castrop-Rauxel bezieht. Wird das Vertragsverhältnis gemäß Satz 1 während der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beendet, ist der Förderbetrag zeitanteilig zurückzuzahlen.
Die Photovoltaikanlagen-Förderung wird nur Privatkunden gewährt, die den selbst erzeugten Strom anteilig selbst nutzen. Gültig nur im Versorgungsgebiet der Stadtwerke CASTROP-RAUXEL GmbH vom 01.01.2020 bis auf Widerruf. Jede Förderung kann je Kunde nur einmal beantragt werden.
1 Als Haushaltsgerät gelten Waschmaschine, Kühlschrank, Trockner, Spülmaschine. Alle zu fördernden Geräte müssen mindestens das EU-Energielabel A++ (bzw. A nach neuer Regel) nachweisen.