Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz. Stand der Informationen: 20.10.2020 (Stromkennzeichnung für das Jahr 2019)
CO2-Emissionen g/kWh: 0
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0000
CO2-Emissionen g/kWh: 352
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,00040
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In den nach EEG geförderten erneuerbaren Energien sind nicht erneuerbare Mengen aus EEG-geförderter Stromerzeugung aus Grubengas enthalten!
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