Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz. Stand der Informationen: 01.11.2019 (Stromkennzeichnung für das Jahr 2018)
CO2-Emissionen g/kWh: 0
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0000
CO2-Emissionen g/kWh: 421
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,00030
Alle Angaben in %.
Schnell und einfach Stromanbieter wechseln. Sichern Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot!
In den nach EEG geförderten erneuerbaren Energien sind nicht erneuerbare Mengen aus EEG-geförderter Stromerzeugung aus Grubengas enthalten!
Alle allgemeinen Informationen zu Ihrem Vertrag gemäß § 41 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden Sie hier.